AGB's

 

1. Gegenstand des Unternehmens

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Vermietung von Partyzelten und das entsprechende Zubehör. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden durchgeführt

 

 

2. Vertragsabschluss

 

Die Angebote sind freibleibend. Alle Verabredungen zwischen den Vertragspartnern bedürfen der Zustimmung in Schriftform.

 

 

3. Mietgegenstände

 

Sämtliche Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum dem jeweiligen Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Der einwandfreie Zustand der/des Mietobjekte/s ist vom Auftraggeber nach Aufbau zu prüfen. Gleiches gilt bei der Rücknahme durch den Auftragnehmer.

 

 

4. Preise

 

Die Preise sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab Zugang der ersten Mahnung in Höhe von 5% der betreffenden Rechnung in Rechnung zu stellen. Für weitere Folgemahnungen wird vom Auftragnehmer ein Inkassounternehmen beauftragt. Sämtliche Kosten trägt in diesem Fall der Auftraggeber.

 

 

5. Mitwirkungspflichten

 

Der Auftraggeber hat für eine freie Zu- und Abfahrt zum Veranstaltungsgelände zu sorgen. Das Aufstellen der jeweiligen Zelte erfolgt auf Anweisung des Auftraggebers. Vor Aufstellung der Zelte ist der Auftraggeber verpflichtet den Untergrund, hinsichtlich von Versorgungsleitungen/etc., zu prüfen.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf Versorgungsleitungen/etc. hinzuweisen.
Bei Unwettergefahr oder Sturm hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu sichern.

 

 

6. Haftung

 

Für in Verlust geratene Gegenstände haftet der Auftraggeber in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

 

Für beschädigte Gegenstände haftet der Auftraggeber in Höhe der Reparaturkosten, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu schützen und zu versichern. Die Haftung des Auftraggebers beginnt bei Anlieferung und endet bei Abholung der Mietgegenstände.

 

 

7. Rücktritt

 

Der Rücktritt für einen gebuchten Auftrag ist nur bis 20 Tage vor vereinbarten Liefertermin kostenfrei möglich. Bei einem späteren Rücktritt ist der volle Mietpreis zu entrichten.

 

Sollte eine Weitervermietung möglich sein, so entfällt der Mietpreis.

 

 

 

8. Gewährleistung

 

Jegliche Haftung des Auftragnehmer (Vermieter) für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit den Mietgegenständen ist ausgeschlossen.

 

Sollten erhebliche Mängel an den Mietgegenständen bestehen, die den Ablauf der Veranstaltung stören, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, diese zu beseitigen.

 


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